GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Deutsche Uebersetzung der Version 2, Juni 1991

Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de]
von Katja Lachmann Uebersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
berarbeitet von Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de]
(31. Oktober 1996)

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA  02111-1307  USA

Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen und 
unvernderte Kopien zu verbreiten; Aenderungen sind jedoch nicht gestattet.

DIESE UEBERSETZUNG IST KEIN RECHTSKRAEFTIGER ERSATZ FUER DIE 
ENGLISCHSPRACHIGE ORIGINALVERSION!

Vorwort

Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die 
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verndern.  Im 
Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die allgemeine 
ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren.  Sie soll 
sicherstellen, dass die Software fr alle Benutzer frei ist.  Diese Lizenz 
gilt fr den Grossteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen 
Software und fr alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser 
Lizenz unterstellt haben.  Auch Sie knnen diese Mglichkeit der 
Lizenzierung fr Ihre Programme anwenden.  (Ein anderer Teil der Software 
der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General 
Public License, der allgemeinen ffentlichen GNU-Lizenz fr Bibliotheken.)

Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den 
Preis.  Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien 
freier Software zu verbreiten (und etwas fr diesen Service zu berechnen, 
wenn Sie mchten), die Mglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten 
oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen.  Die Lizenzen sollen 
garantieren, dass Sie die Software ndern oder Teile davon in neuen freien 
Programmen verwenden drfen - und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun 
drfen.

Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen, die es jedem 
verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf 
diese Rechte zu verzichten.  Aus diesen Einschrnkungen folgen bestimmte 
Verantwortlichkeiten fr Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder 
sie verndern.

Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren, die Sie 
selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines 
solchen Programms verbreiten.  Sie mssen sicherstellen, dass auch sie den 
Quelltext erhalten bzw.  erhalten knnen.  Und Sie mssen ihnen diese 
Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software 
unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz 
an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfltigen, zu 
verbreiten und/oder zu verndern.

Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir darberhinaus sicherstellen, 
dass jeder erfhrt, dass fr diese freie Software keinerlei Garantie 
besteht.  Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und 
weitergegeben wird, mchten wir, dass die Empfnger wissen, dass sie nicht 
das Original erhalten haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht 
den Ruf des ursprnglichen Autors schdigen.

Schliesslich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch 
Software-Patente bedroht.  Wir mchten die Gefahr ausschliessen, dass 
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren - mit 
dem Ergebnis, dass das Programm proprietr wrde.  Um dies zu verhindern, 
haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder fr freie Benutzung 
durch jedermann lizenziert werden muss oder berhaupt nicht lizenziert 
werden darf.

Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung, Verbreitung und 
Bearbeitung:

BEDINGUNGEN FUER DIE VERVIELFAELTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG

Paragraph 0.  Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere Werk, 
in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, 
dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License 
verbreitet werden darf.  Im folgenden wird jedes derartige Programm oder 
Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung "auf dem Programm 
basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des 
Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm, 
auch auszugsweise, sei es unverndert oder verndert und/oder in eine 
andere Sprache bersetzt, enthlt.  (Im folgenden wird die Uebersetzung 
ohne Einschrnkung als "Bearbeitung" eingestuft.)  Jeder Lizenznehmer wird 
im folgenden als "Sie" angesprochen.

Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung werden 
von dieser Lizenz nicht berhrt; sie fallen nicht in ihren 
Anwendungsbereich.  Der Vorgang der Ausfhrung des Programms wird nicht 
eingeschrnkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz 
nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt 
(unabhngig davon, dass die Ausgabe durch die Ausfhrung des Programmes 
erfolgte).  Ob dies zutrifft, hngt von den Funktionen des Programms ab.

Paragraph 1.  Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des 
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und 
verbreiten.  Voraussetzung hierfr ist, dass Sie mit jeder Kopie einen 
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss 
verffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen 
einer Garantie beziehen, unverndert lassen und desweiteren allen anderen 
Empfngern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz 
zukommen lassen.

Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebhr verlangen.  Wenn 
Sie es wnschen, drfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie fr das 
Programm anbieten.

Paragraph 2.  Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon 
verndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie 
drfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 
vervielfltigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zustzlich alle 
folgenden Bedingungen erfllt werden:

(a) Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen Vermerk 
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum 
jeder Aenderung hinweist.

(b) Sie mssen dafr sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder 
verffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder 
Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenber als Ganzes unter den 
Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebhren zur Verfgung gestellt wird.

(c) Wenn das vernderte Programm normalerweise bei der Ausfhrung 
interaktiv Kommandos einliest, mssen Sie dafr sorgen, dass es, wenn es 
auf dem blichsten Wege fr solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine 
Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk 
enthlt sowie einen Hinweis, dass es keine Gewhrleistung gibt (oder 
anderenfalls, dass Sie Garantie leisten), und dass die Benutzer das 
Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten drfen.  Auch muss der 
Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen 
kann.  (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber 
normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf dem Programm 
basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).

Diese Anforderungen betreffen das vernderte Werk als Ganzes.  Wenn 
identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet 
sind und vernnftigerweise selbst als unabhngige und eigenstndige Werke 
betrachtet werden knnen, dann erstrecken sich diese Lizenz und ihre 
Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie als eigenstndige Werke 
verbreitet werden.  Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines 
Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, 
dann muss die Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz 
erfolgen, deren Bedingungen fr weitere Lizenznehmer somit auf die 
Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit auf jeden einzelnen Teil, 
unabhngig vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fr Werke in 
Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben 
wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der 
Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner 
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuben.

Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das nicht 
auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem auf dem 
Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder 
Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser 
Lizenz.

Paragraph 3.  Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk 
gemss Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfhrbarer Form unter den 
Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielfltigen und verbreiten - 
vorausgesetzt, dass Sie ausserdem eine der folgenden Leistungen erbringen:

(a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstndigen zugehrigen 
maschinenlesbaren Quelltext auf einem fr den Datenaustausch blichen 
Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 
und 2 erfolgen muss.  Oder:

(b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang 
gltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollstndige 
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfgung zu stellen - zu nicht 
hheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang 
anfallen -, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 
2 auf einem fr den Datenaustausch blichen Medium weitergegeben wird.  
Oder:

(c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der 
Zurverfgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.  
(Diese Alternative ist nur fr nicht-kommerzielle Verbreitung zulssig und 
nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausfhrbarer Form mit 
einem entsprechenden Angebot gemss Absatz b erhalten haben.)

Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, 
die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird.  Fr ein ausfhrbares 
Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im 
Programm enthaltenen Module einschliesslich aller zugehrigen 
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und 
Installation verwendeten Skripte.  Als besondere Ausnahme jedoch braucht 
der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was blicherweise 
(entweder als Quelltext oder in binrer Form) zusammen mit den 
Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)  geliefert 
wird, unter dem das Programm luft - es sei denn, diese Komponente selbst 
gehrt zum ausfhrbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programms oder des Objectcodes 
dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene Stelle 
gewhrt wird, so gilt die Gewhrung eines gleichwertigen Zugriffs auf den 
Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu 
gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.

Paragraph 4.  Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen, verndern, 
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz 
ausdrcklich gestattet ist.  Jeder anderweitige Versuch der 
Vervielfltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist 
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.  Jedoch 
werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser 
Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll 
anerkennen und befolgen.

Paragraph 5.  Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie 
sie nicht unterzeichnet haben.  Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die 
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verndern oder zu 
verbreiten.  Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese 
Lizenz nicht anerkennen.  Indem Sie das Programm (oder ein darauf 
basierendes Werk) verndern oder verbreiten, erklren Sie Ihr 
Einverstndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezglich 
der Vervielfltigung, Verbreitung und Vernderung des Programms oder eines 
darauf basierenden Werkes.

Paragraph 6.  Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm 
basierendes Werk) weitergeben, erhlt der Empfnger automatisch vom 
ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier 
festgelegten Bestimmungen zu vervielfltigen, zu verbreiten und zu 
verndern.  Sie drfen keine weiteren Einschrnkungen der Durchsetzung der 
hierin zugestandenen Rechte des Empfngers vornehmen.  Sie sind nicht dafr 
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Paragraph 7.  Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs 
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf 
Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder 
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz 
widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von den Bestimmungen 
dieser Lizenz.  Wenn es Ihnen nicht mglich ist, das Programm unter 
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer 
anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann drfen Sie als Folge das 
Programm berhaupt nicht verbreiten.  Wenn zum Beispiel ein Patent nicht 
die gebhrenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, 
die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann 
besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu 
befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungltig oder unter bestimmten 
Umstnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem 
Sinne nach angewandt werden; im brigen soll dieser Paragraph als Ganzes 
gelten.

Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche 
Patente oder andere Eigentumsansprche zu verletzen oder die Gltigkeit 
solcher Ansprche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die 
Integritt des Verbreitungssystems der freien Software zu schtzen, das 
durch die Praxis ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird.  Viele Leute 
haben grosszgige Beitrge zu dem grossen Angebot der mit diesem System 
verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses 
Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die 
Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein 
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.

Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als 
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

Paragraph 8.  Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in 
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich 
geschtzte Schnittstellen eingeschrnkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, 
der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite 
geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten 
ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen 
den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind.  In einem solchen 
Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschrnkung, als wre sie in diesem Text 
niedergeschrieben.

Paragraph 9.  Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit 
berarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License 
verffentlichen.  Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der 
gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail abweichen, um neuen 
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.  Wenn in 
einem Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten 
Versionsnummer oder "jeder spteren Version" ("any later version") 
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten 
Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren Version, die von der 
Free Software Foundation verffentlicht wurde.  Wenn das Programm keine 
Versionsnummer angibt, knnen Sie eine beliebige Version whlen, die je von 
der Free Software Foundation verffentlicht wurde.

Paragraph 10.  Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen 
freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fr die Verbreitung 
anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.  
Fr Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, 
schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck 
gelegentlich Ausnahmen.  Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen 
geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien 
Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das 
gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu 
frdern.

KEINE GEWAEHRLEISTUNG

Paragraph 11.  DA DAS PROGRAMM OHNE JEGLICHE KOSTEN LIZENZIERT WIRD, 
BESTEHT KEINERLEI GEWAEHRLEISTUNG FUER DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES GESETZLICH 
ZULAESSIG IST. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH BESTAETIGT, STELLEN DIE 
COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM SO ZUR VERFUEGUNG, "WIE ES 
IST", OHNE IRGENDEINE GEWAEHRLEISTUNG, WEDER AUSDRUECKLICH NOCH IMPLIZIT, 
EINSCHLIESSLICH - ABER NICHT BEGRENZT AUF - MARKTREIFE ODER VERWENDBARKEIT 
FUER EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE RISIKO BEZUEGLICH QUALITAET UND 
LEISTUNGSFAEHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM 
ALS FEHLERHAFT HERAUSSTELLEN, LIEGEN DIE KOSTEN FUER NOTWENDIGEN SERVICE, 
REPARATUR ODER KORREKTUR BEI IHNEN.

Paragraph 12.  IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT 
ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN COPYRIGHT-INHABER ODER 
IRGENDEIN DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT ODER 
VERBREITET HAT, IHNEN GEGENUEBER FUER IRGENDWELCHE SCHAEDEN HAFTBAR, 
EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHAEDEN, SCHAEDEN 
DURCH SEITENEFFEKTE (NEBENWIRKUNGEN) ODER FOLGESCHAEDEN, DIE AUS DER 
BENUTZUNG DES PROGRAMMS ODER DER UNBENUTZBARKEIT DES PROGRAMMS FOLGEN 
(EINSCHLIESSLICH - ABER NICHT BESCHRAENKT AUF - DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE 
VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER ANDEREN GETRAGEN 
WERDEN MUESSEN, ODER DEM UNVERMOEGEN DES PROGRAMMS, MIT IRGENDEINEM ANDEREN 
PROGRAMM ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN EIN COPYRIGHT-INHABER ODER 
DRITTER UEBER DIE MOEGLICHKEIT SOLCHER SCHAEDEN UNTERRICHTET WORDEN WAR.

ENDE DER BEDINGUNGEN